Die Jugend aktiv Schul- und Erlebnistage

Jugend aktiv bietet gemeinsam mit der Partnerfirma Kärnten aktiv drei- bis fünftägige Schul- und Erlebnistage in sechs österreichischen Bundesländern (Kärnten, Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Wien) an.

Unsere pädagogisch ausgerichteten Erlebnisprogramme richten sich an Schülerinnen und Schüler im gesamten österreichischen Bundesgebiet und sind speziell auf die dritte bis achte Schulstufe zugeschnitten. Wir legen besonderen Wert auf die qualifizierte Betreuung der Schülerinnen und Schüler vor Ort und sind ständig bestrebt, unsere Programme zu verbessern und weiterzuentwickeln. Qualität und Service sind unser bewährtes Konzept und seit Jahren bemühen wir uns darum, auch ausgefallenere Sonderwünsche zu erfüllen.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, Sie bald bei einem unserer zahlreichen Programme begrüßen zu dürfen.

Allgemeine Informationen

Zielgruppe

sind SchülerInnen der dritten bis fünften Schulstufe aus Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und Allgemein Bildenden Höheren Schulen. Auf Wunsch können die Angebote aber auch an andere Schulstufen angepasst werden.

Termine

werden in Form von Turnussen in den Zeiträumen April bis Juli und September bis Oktober angeboten. Neben den vorgeschlagenen Turnussen sind nach Rücksprache mit Jugend aktiv auch andere Termine möglich.

Vorreservierungen

werden gerne telefonisch oder schriftlich entgegengenommen. Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich: Name der Schule, Name der Kontaktperson und private Telefonnummer, Region, Termin, ungefähre Zahl der SchülerInnen, Wunschquartier (falls vorhanden) Unterbringung Sollten bei einem Angebot mehrere Quartiere zur Auswahl stehen, können Sie bei der (Vor-)Anmeldung ein Wunschquartier bekannt geben. Soweit Kapazitäten vorhanden sind, berücksichtigen wir Ihre Auswahl gerne.

Einzelzimmer

Für die Busfahrer sind Einzelzimmer vorgesehen. Sollten gleichgeschlechtliche Begleitpersonen ebenfalls Einzelzimmer wünschen, so ist für diese bar vor Ort ein Aufpreis zu bezahlen.

Fixbuchung

kann nur in schriftlicher Form mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular (Homepage oder vorletzte Seite im Katalog) erfolgen.

Bus

Die Kosten für vom Programm her notwendige Busfahrten ab dem ersten bis zum letzten Programmpunkt sind bereits in den Teilnahmegebühren enthalten. Die Kosten für die An- und Abreise sind NICHT in der Teilnahmegebühr enthalten. Diese werden bei jeder Buchung neu auf Basis der Personenzahl und der Entfernung zur Zielregion berechnet und in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben und sind sowohl von den SchülerInnen als auch von den Begleitpersonen zu bezahlen. Wenn bei der Anmeldung nicht anders angegeben, wird der Bus von Jugend aktiv organisiert.
Aus Kostengründen werden, sofern möglich, für die Busreise mehrere Schulklassen zusammengelegt. Bei einer Änderung der Zahl der TeilnehmerInnen müssen auch die Buskosten neu berechnet werden (bei mehr als zwei Personen Differenz). Wenn Sie die An- und Abreise selbst organisieren, müssen Sie auch für die notwendigen Transfers vor Ort sorgen. Im Gegenzug wird die in der Teilnahme enthaltene Gebühr für den Bus vor Ort abgezogen.

Essen

In der Teilnahmegebühr sind Frühstück sowie Mittag- und Abendessen laut Programm enthalten. Zusätzliche Mahlzeiten (wie Lunchpakete für den Vormittag) sind auf Wunsch gegen Aufpreis buchbar.

Getränke

zu den Mahlzeiten sind in der Teilnahmegebühr enthalten (Saftwasser, Tee, Kakao bzw. Kaffee).

Zahl der TeilnehmerInnen

Für manche Programme gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese bei der Buchung unterschritten werden, so werden entweder mehrere Klassen (auch aus verschiedenen Schulen) zusammengelegt oder es wird ein Aufpreis verlangt.

Freiplätze

für SchülerInnen und Begleitpersonen werden nicht vergeben. Pro Schulklasse erhalten zwei Begleitpersonen (bei Integrationsklassen drei Begleitpersonen) freien Eintritt bei den einzelnen Programmpunkten. Weitere Begleitpersonen müssen, wenn verlangt, die Eintrittspreise bar vor Ort bezahlen.

Führungen

Wenn ein Programmpunkt geführt wird, so wird dies im Detailprogramm bekannt gegeben.

Programmänderungen

sind auf Wunsch nach Rücksprache mit Jugend aktiv bis sechs Wochen vor Reiseantritt möglich.

Schlechtwetteralternativen

werden, falls vorhanden, im Detailprogramm bekannt gegeben.

Anzahlung

wird keine verlangt.

Bezahlung

erfolgt im Nachhinein mit Erlagschein für die gesamte Klasse (Teilnahmegebühren und Buskosten für die An- und Abreise).

Rechnung

Die Rechnung wird während der Veranstaltung durch einen unserer Partnerbetriebe in Form eines Abrechnungszettels übergeben.

Storno

Wird für einen Großteil der Gruppe oder die ganze Gruppe die Buchung storniert, so werden ab sechs Wochen vor Reiseantritt Stornogebühren verrechnet (siehe AGB, Punkt 6).

Buchungsbestätigung

wird zusammen mit dem Detailprogramm und Prospektmaterial rechtzeitig vor der Reise per Post an die Schule verschickt. Eine vorläufige Bestätigung mit den wichtigsten Details wird auf Anfrage per Fax oder Email geschickt.

Detailprogramm

Dieses kann vom Programm im Katalog abweichen. Die im Detailprogramm angegebenen Zeiten und Abläufe sind unbedingt einzuhalten und dürfen auf keinen Fall eigenmächtig geändert werden.

Zusätzliche Kosten vor Ort

entstehen durch Sonderwünsche beim Essen (zB Cola statt Saftwasser oder Salat zusätzlich) oder selbst organisierte Programmpunkte und sind immer bar vor Ort zu bezahlen.

Packliste

muss von den Lehrkräften erstellt werden. Jugend aktiv rät aber dringend, für alle Programme feste Schuhe, Regenbekleidung, eine Trinkflasche und Badesachen mitzunehmen. Sollten Handtücher für das Quartier benötigt werden, so wird dies in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben.

Taschengeld

sollten die Kinder für Souvenirs, Süßigkeiten, Postkarten oder ähnliches mitnehmen.

Handynummer

Für die Abwicklung vor Ort benötigen wir von einer der teilnehmenden Begleitpersonen eine Handynummer unter der diese während der Reise jederzeit erreichbar ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.